Arbeitskampfrecht – Schadensersatz drittbetroffener Unternehmen




Rechtsanwälte Weißmantel & Vogelsang erstreiten für die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF e.V.) ein obsiegendes Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht: Fluggesellschaften scheitern mit ihren Schadensersatzklagen wegen durchgeführter bzw. angekündigter Streikmaßnahmen (vgl. unten stehende Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts).